Fechten

Über Wesen und Wert der Mensur ist viel nachgedacht und geschrieben worden, vieles entzieht sich jedoch der einfachen Ratio. So wie es bei der Partie nicht darauf ankommt, den Kontrahenten zu überwinden, sondern nur darauf zu bestehen, wird die ganze Persönlichkeit zu einem moralisch begründeten, ritterlichen Verhalten erzogen. Nebenbei ergibt sich damit auch ein Auslesekriterium eigener Art: Wer sich durch diese bewußt gestellten Anforderungen abschrecken läßt, hat in einem Corps ebensowenig verloren wie der, dem es nur auf das Niederprügeln eines Gegners ankommt. Es liegt im Wesen von Erziehungsinstrumenten, daß sie zum Erreichen ihres Zweckes möglichst oft eingesetzt werden sollen. Das heißt aber auch, daß eine solche Mensur der ernsthaften Vorbereitung bedarf. Bei ihrer Durchführung dürfen einerseits nicht allzu viele entschärfende Bandagen und Comment-Bestimmungen eingebracht werden, anderseits darf aber auch nicht bis zur völligen Kampfunfähigkeit einer Seite durchgestanden werden. Eine einzige Mensur erfüllt selbst unter besonders schweren Bedingungen kaum den angestrebten Zweck. Viele, durchaus leichtere Partien können der erzieherischen Absicht oft besser gerecht werden.

Zwei Begriffen, der »Sportmensur« und der »Pflichtpartie«, die sich nach 1951 in das waffenstudentische Vokabular eingeschlichen haben, soll energisch widersprochen werden. Dem Begriff der »Sportmensur« lag in der damaligen Zeit ein nicht ganz ehrlicher Rechtfertigungsgedanke zugrunde. Natürlich bedeutet Vorbereitung auf die Mensur auch körperliche Ertüchtigung und geistige Konzentration, aber Sport im Sinne von Leistungssport »besser, schneller, höher«, Bestleistung, Sieg und Niederlage kann und soll darunter nicht verstanden werden. Auch der Begriff der »Pflichtpartie« ist ein Legitimationsversuch, wenn auch mit etwas anderer Zielsetzung. Der Convent gibt ein Maß vor, das von dem einzelnen erfüllt werden muß. Mit Erreichen einer bestimmten Partienzahl würde dann quasi ein Rechtsanspruch auf Inaktivierung und Philistrierung entstehen und könnte gleichsam eingeklagt werden. Wenn jedoch die Bestimmungsmensur unser Erziehungsinstrument ist, dann lebt es nur von seinem und durch seinen häufigen Einsatz und durch die Anpassung an die jeweiligen persönlichen Gegebenheiten. Zu einem formalen Instrument, das nur von der Pflicht zur Erfüllung einer bestimmten Zahl lebt, sollte sich die Mensur jedoch nicht herabstufen lassen. Das Erziehungsmittel der Bestimmungsmensur, eingebunden in die anderen Corpsprinzipien, hat sich über mehr als ein Jahrhundert bewährt, es gibt dazu keine Alternative und ist für die Kösener Corps unverzichtbar.

Die Kösener Statuten legen sich dazu in allgemein bindenden Aussagen fest: Ins engere Corps rezipiert werden kann nur, wer mindestens eine Mensur auf blanke Corpswaffen geschlagen oder bereits dem engeren Verband eines anderen Kösener oder Weinheimer Corps angehört hat. Nach Kösener Auffassung hat jeder einsatzfähige Corpsbursch auf Verlangen seines Conventes jederzeit anzutreten. Auch die Verleihung eines Corpsbandes kann nur an Personen erfolgen, die mindestens einmal auf blanke Corpswaffen gefochten haben oder bei einem anderen Corps aktiv gewesen sind. Aktiv sein heißt im Kösener Sinne auch, Mensuren zu fechten.

Die Austragung von »PPSuiten« ist ebenfalls geregelt. Es steht dem Convent eines jeden Kösener Corps frei, PPSuiten anzunehmen oder abzulehnen. Der oKC 1968 hat zur Regelung der Austragungsmodalitäten im Sinne eines Rahmencomments die »PP Richtlinien des KSCV« beschlossen. Nach Kösener Sitte dürfen allerdings Ehrenstreitigkeiten nicht der Anlaß zur Austragung von PP Suiten und »Persönlichen Kontrahagen« sein. Die Regelung von Ehrenangelegenheiten erfolgt ausschließlich nach der Kösener Ehrenordnung.

Geschichtliche Entwicklung – Die frühen Studenten und ihre Fechtmeister

Die Geschichte des studentischen Fechtens ist Teil der allgemeinen studentischen Geschichte. Im frühen Mittelalter zogen die Scholaren zum Studium nach Paris, Bologna, Padua oder Salerno. In der Fremde, an den damals internationalen Universitäten, schlossen sie sich den »Nationes« an, denen ein gewählter Student als Rektor vorstand. Die Nationes gewährten den Studenten eine Reihe wichtiger Privilegien (Steuerfreiheit gegenüber der Kommune, Schutz vor Polizei und anderen Mächten, Befreiung vom Wehrdienst, eigene Gerichtsbarkeit). Dazu gehörte auch, besonders bei der Germanischen oder Teutonischen Nation, der die Skandinavier, Balten, Schweizer und Deutschen angehörten, das Recht, Niederländer, eine Waffe zu tragen. Mit der Gründung der ersten deutschen Universitäten wurden diese Privilegien auch dort übernommen. Fecht, Reit und Tanzmeister gehörten bald zu den Lehrenden dieser Universitäten. Insbesondere der Besuch des Fechtbodens war ebenso Bestandteil der studentischen Ausbildung wie der Vorlesungsbesuch. Teils soll sogar der Ruf der Fechtschule für die Wahl der Universität ausschlaggebend gewesen sein.

Das Recht, eine Waffe zu tragen, stand von jeher dem Adel zu, der anfangs auch die Masse der Studenten stellte. Da dem Gelehrten in seiner späteren Laufbahn häufig der persönliche Adel verliehen wurde, war es verständlich, daß auch die bürgerlichen Studenten im Vorgriff auf diese spätere Aussicht das Recht beanspruchten, einen Degen tragen zu dürfen. Dieses Recht wurde bereits 1514 von Kaiser Maximilian (1459 bis 1519) in Wien verbrieft. Von diesem Zeitpunkt an trugen Adel, Würdenträger und alle Studenten den Degen.

Mag dieses Recht auch als Standesabzeichen gewertet werden, so hatte der Umgang mit der Waffe doch eine lange Tradition. Bauern, Bürger und Ritter, Zünfte, Gilden und Landsknechte erlernten den Umgang mit den jeweils üblichen Waffen, dem langen Schwert und dem kurzen Dolch, dem Dussack und dem Degen. Mit dem Erstarken der Städte waren auch die berühmten Fechtschulen entstanden. Die erste deutsche Fechtgilde, die Brüderschaft unserer lieben Jungfrau Marien und des Himmelsfürsten St. Marxen (St. MarkusBruder, Marxbrüder zu Frankfurt/Main) genossen höchstes Ansehen. Friedrich III. (1440 bis 1495) verlieh ihnen am 10. August 1487 den ersten Privilegienbrief, der bis zum 26. Oktober 1609 neunmal erneuert wurde. Karl V. (1519 bis 1536) erteilte ihnen am 13. Mai 1541 ein adeliges Wappen. Daneben entstanden die Freifechter von der Feder zum Greifenfels (Federfechter), deren Wappen offiziell am 7. März 1607 von Rudolf III. (1552 bis 1612) bestätigt wurde.

Das Tragen der Waffe, verbunden mit einem ausgeprägten Standesbewußtsein, und die unverhohlene Freude an der tatkräftigen Auseinandersetzung führten zu ständigen Raufereien unter den Studenten. Die Universitätsbehörden versuchten teils durch Verbote das Fechtwesen einzudämmen, teils durch Anstellung privilegierter Fechtmeister die gefährlichen Folgen durch besseren Waffengebrauch zu minimieren. Im fünfzehnten und sechzehnten Jahrhundert war der aus Italien kommende Degen (Raufdegen) die allgemein zu Hieb und Stich geeignete Waffe. Zum Schutz gegen diese Waffe trug der Student damals dick gepolsterte Kleidungsstücke, denn gefochten wurde in Form des wilden, ungeregelten Duells (Rencontre), ohne Vorbereitung und ohne Sicherheitsmaßnahmen. Auf der Straße, im Freien, bei Tag und bei Nacht, wo sich ein Anlaß fand und hierzu genügten einige Schimpfworte , wurde zur Waffe gegriffen. Zur gleichen Zeit war in Spanien, Italien und Frankreich das Rapier, der Stockdegen, verbreitet (Camillo Agrippa 1553), das hauptsächlich zu Stich und Stoß diente. Bei gleichem Kraftaufwand war der Stoß schneller, genauer und wirkungsvoller als der im Bogen geschlagene Hieb. Schon die Schlacht von Benevent ging 1246 verloren, da die Franzosen durch Anwendung der schnellen Stoßtechnik die deutsche Übermacht besiegen konnten. Erst unter der Dynastie der neuen Fechtmeister Kreusler (1597 bis 1819) in Jena, Leipzig, Wittenberg und Gießen erlebte das Stoßfechten auch in Deutschland eine hohe Blüte. Durch das Wirken der Fechtmeister wurden die Raufhändel zwar nicht weniger, aber doch wesentlich unblutiger. Man lernte zu parieren, den Stößen auszuweichen und zeigte seine Kunst im Battieren und Legieren, in geschickter Ausnutzung der gegnerischen Blößen und in feinen Finten. Gefochten wurde noch an Ort und Stelle, den Anlaß gab eine Verbalinjurie, »pereat!«, die die Antwort nach sich zog: »Pereat contra; contra, steh Hundsfott!« Um die Kontrahenten schloß sich schnell ein Kreis von Neugierigen und Schaulustigen. Die Mensur wurde bei ausgestrecktem Arm von Stichblatt zu Stichblatt genommen, der linke Fuß möglichst weit nach hinten gesetzt und um den so entstandenen Abstand ein Kreis gezogen, den keiner der Paukanten bei Strafe des »Verschisses« nach rückwärts überschreiten durfte. Die Kontrahenten lüfteten den Hut und gingen sofort in die Auslage. Die Regeln waren einfach und lauteten:

  • Man achte auf möglichst wenig eigene Blößen.
  • Man biete dem Gegner ständig die Spitze, während man die Spitze der gegnerischen Waffe möglichst weit von sich ablenkt.
  • Der eigene Angriff darf die Verteidigung nicht unmöglich machen.
  • Unter mehreren Stößen verdient der sicherste den Vorzug.

Langsam machten sich jedoch Änderungen bemerkbar. Im Jenenser Mandat von 1684 ist von einem neueren Duell die Rede, bei dem erstmals Beschicksleute (Kartellträger) und Beistände (Sekundanten) erwähnt werden. Die Sekundanten waren mit einem Ziegenhainer, einem kräftigen Spazierstock, ausgestattet und standen auf der Seite des Gegenpaukanten. Sie schützten den eigenen Paukanten durch Vorhalten und konnten die gegnerische Klinge nach oben herausschlagen.

Vom Stoß zum Hiebfechten – vom Rencontre zur Bestimmungsmensur

Eine Weiterentwicklung des Stoßrapiers war der Mitte des achtzehnten Jahrhunderts in Frankreich entwickelte, noch leichtere und damit wendigere »Pariser« mit kleinem Stichblatt und einer dreikantigen, spitzen Klinge. Diese Waffe verursachte gefährliche Lungenverletzungen (Lungenfuchser), die leicht zum Tode führen konnten.10 Die Gefährlichkeit dieser Waffe wurde alsbald erkannt und der Umgang mit ihr strafrechtlich geahndet, während ansonsten lediglich die Waffen konfisziert wurden und eine Geldstrafe zu entrichten war.

Die Mitglieder der im achtzehnten Jahrhundert bestimmenden studentischen Orden unterlagen dem Duellzwang und waren gehalten, auf jeden Tusch (Beschimpfung) mit einem stärkeren Tusch zu antworten oder zu fordern. Nach dem Siebenjährigen Krieg (1756 bis 1763) wurden auf den deutschen Hochschulen immer weniger Waffen getragen. Friedrich II. (1712 bis 1786) hatte es für die preußischen Universitäten sogar ganz untersagt; dennoch nahm die Zahl der Duelle nicht ab, wenn sie auch nicht mehr an Ort und Stelle und in aller Öffentlichkeit ausgetragen wurden. In Jena, einer der Hochburgen des Fechtens, trat eine studentische Kommission zusammen (1791/92), der auch Goethe angehört haben soll, um über die Abschaffung des studentischen Duells zu beraten. Der Versuch scheiterte.

Die Orden wurden schließlich von den späteren Corps abgelöst, die die Führungsrolle in der Studentenschaft übernahmen. Ihnen gelang es erstmals, einen allgemein verbindlichen Comment (auch Paukcomment) einzuführen, den nicht nur die Corpsangehörigen, sondern alle Studenten anerkannten. Realinjurien jeder Art’2 waren nun verpönt. Als commentmäßige Beleidigung galt das Wort »dumm« oder »dummer Junge«, später auch »Hundsfott«. War dieser Tusch gefallen, durfte nichts mehr überstürzt werden; binnen 24 Stunden mußte die Forderung überbracht werden. Damit verschwanden die stark verwilderten und rohen Sitten, und ein erträglicher Ton kehrte auf die Universitäten zurück.

Die Forderungen gingen im allgemeinen über 6, 12 oder 24 Gänge, wobei ein Gang beendet war, wenn ein Stoß saß. Aber auch die weiteren Modalitäten der Duelle wurden abgesprochen, mit Hut, ohne Hut, mit großer oder kleiner Mütze, mit gewöhnlichen oder mit kleinen Binden, ohne Binden und Bandagen, auf eine bestimmte Anzahl Blutiger, auf einen Gang bis zur Abfuhr mit abgetretenen Sekundanten und Haltrufen der Paukanten. Bei der Forderung auf einen Gang wurden teils bis zu siebzig Hiebe gefochten. Später wurde die maximale Dauer auf 25 Zeitminuten festgesetzt. Beim Stoßfechten gab es das Duell »Grave« ohne Sekundanten, mit der Absicht, nach der Brust zu stoßen (Kollettstoßen, Lungenfüchser), und die Forderung »Honoris gratis« bei geringfügigen Beleidigungen unter Freunden. Eine solche Mensur bestand meist nur aus Stoß und Nachstoß. Meist galt die mittlere Mensur, ein Abstand zwischen den Paukanten, der sich aus dem gestrecktem Arm mit Klinge ergab, wobei sich ganze Schwäche und Stärke der Klingen (oberer scharfer Teil und unterer Teil) berührten.

Das Erlernen des Stoßfechtens erforderte viel Zeit und Übung, und an den verschiedenen Universitäten bildeten sich unterschiedliche Bräuche (Comments) aus. Der junge Student war dadurch gegenüber dem älteren oft im Nachteil. So ist es zu erklären, daß man als commentmäßige Waffe zum Hieber zurückkehrte, der schon ab 1763 in Göttingen das Rapier und den Pariser verdrängt hatte und dort seit 1780 als einzige commentmäßige Waffe galt.’3 Mit dem Hiebfechten entwickeln sich die verschiedenen Hiebfechtwaffen, Schläger, Glockenschläger und Säbel, und das studentische Fechten nahm endgültig eine spezifische Form an. Warum an einigen Universitäten der Korb, an anderen der Glockenschläger heimisch wurde, ist noch ungeklärt. Als Faustregel gilt, daß rechts der Elbe Glocke’4 und links der Elbe Schläger gefochten wurde. Das Hiebfechten wurde in Göttingen durch den Fechtmeister Christian Kastrop entwickelt. Er lehrte den Hieb so zu schlagen, daß man damit gleichzeitig den Hieb des Gegners parieren konnte. F. A. W. L. Roux führte diese Hiebschule zu höchster Blüte. Die Auslage »Glace«, wobei die Waffe im Gang mit waagerecht vorgehaltenem Arm geführt wurde (vgl. Säbelfechten), erinnert noch an den Übergang vom Stoß zum Hiebfechten. Die ursprünglich geschliffene Spitze konnte anfangs auch noch zum Stoß verwandt werden. Da es dabei weiterhin zu tödlichen Verletzungen kam, wurde um 1830 die Spitze abgerundet, wodurch der Hieber zur ausschließlichen Schlagwaffe, dem heutigen Schläger, wurde. Die Mensur war noch recht unterschiedlich, eine rückwärtige Linie oder eine Kreislinie durfte allerdings nie überschritten werden. Die Paukanten durften innerhalb der Mensur vor und zurückgehen beziehungsweise im Kreise rotieren. Anfangs war der Abstand so groß, daß zum Treffhieb noch ein Ausfallschritt nötig war. Es war nicht erforderlich, jeden Hieb zu erwidern, gute Fechter parierten im Gegenteil mehrmals, bis sie die Blöße des Gegners erkannten und oft mit einem einzigen gezielten Hieb die Partie zu ihren Gunsten ent schieden. Durch die Kombination von Hieb und gleichzeitiger Parade verlor das Hiebfechten (1840) auch die letzte Gemeinsamkeit mit dem Stoßfechten.

Mit der Anderung und Fortentwicklung der Waffe und der Fechtweise änderten sich auch die Maßnahmen zum Schutz der Paukanten vor ungewollten, nicht im Sinne der Mensur liegenden Verletzungen. Trefflächen waren anfangs noch Brust, Oberschenkel und Oberarm des Gegners, aber nicht der Kopf. Dieser war durch den Paukhut geschützt. Die Schutzbandagen wurden im Laufe der Zeit vermehrt und verbessert, die Leibbinde wurde durch die Paukhose mit Lederschurz ersetzt, die Beine und Leib bis zur Herzgrube deckte. Der Hals wurde durch nasse Tücher, später durch eine steife Krawatte, der Arm (Axillaris und Ellenbeuge) durch Seidenbinden oder durch einen Lederstulp, die Hand durch einen langen ledernen Handschuh geschützt. Nachdem kurz hintereinander zwei gefährliche Augenverletzungen vorgekommen waren, führte der Heidelberger Paukarzt Dr. Imisch Guestphaliae Jena 1857 die Paukbrille ein. Mütze und Hut, die ehemals die Augen schützen sollten, verschwanden damit mehr und mehr. Der Kopf wurde zur Trefferfläche. Mit der Entblößung des Kopfes befürchteten aber die Behörden wieder eine erhöhte Gesundheitsgefährdung durch die Mensur und gingen schärfer als bisher gegen das studentische Fechten vor. In Jena wurde daraufhin 1877/78 zum Schein ein dünnes Seidenmützchen eingeführt, das mühelos durchschlagen werden konnte. Später wurde die Mensur mit einem Scheingang (Ehrengang) eröffnet, bei dem die Paukanten ihre normalen Mützen aufbehielten, die sie vor dem ersten scharfen Gang ablegten. Diese Sitte ist bis heute im Ehrengang erhalten geblieben.

Zum Schutz des zum alleinigen Ziel gewordenen Kopfes änderte sich die Fechtweise: Die Hand mit dem bewehrten Arm ging nach oben, die Klingenspitze nach unten, so daß mit Korb, Klinge und Arm pariert werden konnte. Es entstand die verhängte Auslage, der Ausfall zum Treffhieb war nicht länger erforderlich, der Kampfabstand, die Mensur, wurde enger gezogen, und auch der Rückzug vor einem Hieb des Gegners konnte entfallen. Die feste Stellung war geboren, der Oberkörper hatte seine Beweglichkeit verloren. In den folgenden Jahrzehnten, zwischen 1840 und 1860, entwickelte sich das Bild der uns gewohnten Mensur. Es wurde üblich, die Hiebe des Gegners regelmäßig zu erwidern. Auch das Sekundieren mußte sich verändern: Der Sekundant stand nun auf der Seite seines Paukanten und führte neben der Sekundantenmütze anstelle eines Ziegenhainers ebenfalls einen Schläger. Als Treffer (Anschiß) galt eine commentmäßig entstandene, klaffende Wunde von mindestens 1 Zoll (=2,33 cm) Länge. Da nun die Verletzungen abnahmen, ließ man die Gänge alter Art fallen und zählte nach Minuten (Forderung auf fünfzehn oder zwanzig Minuten oder bis zur Abfuhr)

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