Corps ABC

Wörterbuch

Abfuhr: Eine auf Mensur erhaltene Wunde, deren Schwere die Fortsetzung der Mensur verbietet. Ob eine Abfuhr vorliegt, entscheidet allein der Paukarzt, der den Paukanten ,abführt. Moralische Abfuhr: Abfuhr wegen ungenügender Haltung des Paukanten. Sie zieht eine Mensurbestrafung nach sich, der Ausdruck Abfuhr“ ist erst seit den 70er Jahren üblich. Früher Anschiß (s. d.).

Admission: (v. lat. admittere) = Aufnahme als Fuchs in das Corps; in Süddeutschland auch Acception. Bei einigen Corps wird gleichbedeutend noch der früher fast allgemein übliche Ausdruck Renoncierung (Aufnahme als Renonce) gebraucht.

Aktives Corps, Aktivitas: Die jeweils studierenden Mitglieder (Corpsbursch = CB), die den Kern des Corps bilden. Das mit der verstärkten Vorbereitung auf das Examen beschäftigte Mitglied ist inaktiver Corpsbursch (iaCB). Wer nach erfolgreichem Studium im Beruf steht, wird Alter Herr (AH).

Alter Herr (AH): Mitglied einer Studentenverbindung, welches das Studium erfolgreich abgeschlossen hat und somit „philistriert“ wird. Daher das auch gebräuchliche Synonym „Philister“ oder „Corpsphilister“.

Anschiß: Zunächst eine Wunde welche die im Paukkomment vorgesehene Mindestgröße (meist 1 Zoll) hatte. Mit dieser Wunde war jedes Rencontre beendet; später eingeschränkt auf eine Wunde die ,,am Weitergehen“ hinderte also gleichbedeutend mit Abfuhr. (Zoll = veraltete Längeneinheit von nach Ländern unterschiedlicher Länge von 2,3 bis 3 cm).

Band: Schmale Schärpe in den Corpsfarben (Arminia: grün-gold-weiß) als Zeichen der lebenslangen Verbundenheit; dient außerdem als Erkennungszeichen.

Bierkomment: Von comment (franz.), das ,,Wie“ – hier nämlich ,,wie“ sich ein ,,bierehrlicher“ Student am Biertisch zu verhalten hat. Er enthält eine Sammlung uralter meist schon bei den mittelalterlichen Zünften in Gebrauch gewesener Trinkregeln, ferner eine Anzahl in humoristischer Weise abgewandelter Vorschriften aus dem SC- und Paukkomment (z. B. der Bierjunge das Bierwort) sowie aus dem älteren Zivilprozeß (Biergericht, Bierconvent). Wie der SC-Komment für das Gemeinschaftsleben des SC notwendig ist ist ein maßvoller Bierkomment notwendig für die Ordnung bei Kommers und Kneipe. Sache und Aufgabe des Seniors ist es Auswüchse und Mißbräuche zu verhindern.

Brandfuchs/Brander: Bis in den Beginn des 19. Jahrhunderts hieß es: Im ersten halben Jahr heißt der Student Fuchs im zweiten Brander im dritten junger Bursch im vierten alter Bursch. Der Ausdruck ,,Brandfuchs“ ist sehr alt. Seine Etymologie ist noch nicht geklärt. Vermutlich hat er aber mit dem bei vielen süddeutschen Corps noch bis ins 20. Jh. geübten ,,Fuchsenbrennen“ nichts zu tun. Dieser Brauch dürfte umgekehrt erst im Anschluß an das Wort ,,Brand-fuchs“ aufgekommen sein (s. ,,Einst und Jetzt“ Jhb. 1960). Ergänzend noch die Erklärung die Hase (18 18 [DB]) in seinen Lebenserinnerungen ,,Ideale und Irrtümer“ gibt: Das Brennen habe die krassen Füchse zu ,,Brandfüchsen“ im Kampfe gegen alle Philister machen sollen wie in der Bibel (Buch der Richter) Simson 300 Füchse mit Feuerbränden an den Schwänzen gegen die Felder der Philister losgelassen habe. Diese allerdings offenbar erst nachträglich erfundene Deutung der alten Sitte des Fuchsbrennens die wahrscheinlich schon bei der mittelalterlichen Deposition geübt worden ist findet sich übrigens bereits in dem ,,Burschencomment“ von Schluck von 1778. (s. ,,Einst und Jetzt“ Jhb. 1968).

Breiter Stein: Ein verhältnismäßig schmaler Steinbelag auf den zu Anfang des 19. Jhdts. noch nicht gepflasterten Straßen der bei schlechtem Wetter die Straße einigermaßen passierbar machen sollte. In Universitätsstädten nahm der Bursch auch gegenüber den Bürgern seine Benutzung als ureigenstes (übrigens auch von diesen anerkanntes) Vorrecht in Anspruch. Alle anderen Passanten mußten ihm ausweichen. Wie aber wenn sich nun zwei Burschen begegneten? Diese schwierige Frage war in vielen Komments um 1830 eingehendst geregelt. Kommersbuch: Oalte Burschenherrlichkeit (1825): ,,Wo sind sie die vom breiten Stein nicht wankten und nicht wichen?“

Burschen heraus: Alter Alarmruf (schon um 1700 nachgewiesen, wahrscheinlich aber viel älter) wenn ein Student angegriffen wurde. Auf diesen Ruf hin mußte jeder Student bei Strafe des Verrufes zu Hilfe eilen. Offenbar nachgebildet dem alten ,,Landgeschrei“: Thiod ute = Volk heraus.

Cerevis: (lat. cerevisia = Bier) 1. Bierwort. ,,Auf mein Cerevis“ = auf mein Bierwort. 2. Cerevis = festliche Kopfbedeckung (also eigentlich Bierhut). Es war und ist eine kleine gestickte feste Mütze entstanden um 1840 zur Festtracht.

Charge: Vom französischen la charge = Last, Bürde. Eine Charge ist eine einem Vorstandsamt ähnliche Führungsposition, deren Inhaber („Chargierter“ genannt) in der Regel jeweils für ein Semester aus dem Kreis der Corpsburschen gewählt werden. Siehe auch Senior, Consenior und Sekretär.

Chargierter: Von franz. la charge = Last Bürde. Bezeichnung für die Träger bestimmter Ämter. Schon bei den Orden üblich gewesen.

Comment: Vom französischen comment = wie. Allgemeine Verhaltensmaßregeln an Universitäten, die zuerst nur mündlich überliefert wurden und im ersten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts erst durch die Corps im SC-Comment schriftlich niedergelegt wurden. Hatten die damaligen Comments noch für alle Studenten einer Universität Gültigkeit, so regelte später der SC-Comment nur noch die Verhältnisse im örtlichen Senioren-Convent.

Conkneipant (CK): Besondere Art der Zugehörigkeit zum Corps entstanden um 1960. Der CK den es nicht bei allen Corps gibt trägt kein Band und eine meist einfarbige Mütze. Er ficht in der Regel keine Bestimmungsmensuren. Seine Rechte und Pflichten müssen in einer CK-Konstltution geregelt sein.

Consenior: Schon bei den alten Landsmannschaften später bei den Orden und dann bei den Corps gebräuchliche Bezeichnung für den zweiten Chargierten. Er war der Vertreter des Seniors und gleichzeitig – wie auch heute noch – Fechtchargierter der die Waffen in Verwahrung und die nicht leichte Aufgabe hatte diese vor dem Zugriff der Pedelle zu bewahren. Nur der Consenior konnte die Waffen bei einer Paukerei ,,herausgeben“. Zum Consenior wurde meist einer der besten Fechter gewählt da bei den Orden und in der ersten Zeit der Corps es üblich war daß ein im Verschiß Befindlicher sich gegen den Consenior ,,herauspauken“ mußte. Der Consenior hat außerdem das Einpauken der Füchse und Renoncen zu beaufsichtigen den Paukboden zu leiten und heute die Bestimmungspartieen auszumachen. Er präsidiert im Mensuren-Convent (MC).

Coramieren: (lt. coram = persönlich [fragen]). Jemanden zur Rede stellen vor allen Dingen gebraucht für die Fragestellung ob der Betreffende habe beleidigen wollen. Coramage: Fragestellung im gedachten Sinne.

Corps: (franz. le corps = Körper Gemeinschaft). Um 1800 allgem. gebräuchliche Bezeichnung für Gemeinschaften z. B. diplomatisches Corps offenbar aus der militärischen Sprache übernommen. Für eine studentische Verbindung als geschlossene Gesellschaft wohl erstmals 1799 in Halle. Nach Gründung der Allg. Burschenschaft 1815, die damals keine Korporation sondern eine alle Studenten umfassende Organisation sein wollte, wird die Bezeichnung immer mehr gebräuchlich für die in sich festgeschlossenen Landsmannschaften die inzwischen aber dle landsmannschaftliche Rekrutierung aufgegeben hatten. Bis etwa 1840 beide Bezeichnungen gleichbedeutend in derselben Urkunde nebeneinander gebraucht. Nach etwa 1845 scharfe Trennung beider Begriffe da sich um diese Zeit die heutigen Landsmannschaften bildeten die sich anfänglich auch als ,,Reformcorps“ oder ,,Corps der Neuzeit“ bezeichneten.

Corpsburschen-Convent (CC): Wöchentliche Mitgliederversammlung während des Semesters, die das Corpsleben regelt, indem bspw. anstehende Veranstaltungen geplant werden. Im letzten CC des Semesters (Abschluss-CC) werden darüber hinaus die Chargierten des nächsten Semesters gewählt.

CR: = Corpsrezipient also einer der ins engere Corps rezipiert werden soll. CR ist der Fuchs von Beendigung seiner Rezeptionspartie bis zur Rezeption selbst. Dieser kurze Zwischenzustand hat seine Grundlage in dem Kösener Beschluß von 1862. Seit dieser Zeit muß dle Absicht einen Fuchs zu rezipieren vorher dem örtlichen SC angezeigt werden damit dieser gegebenenfalls Einspruch erheben kann.

Crambambuli: Ursprünglich Name eines früher im ,,Lachs“ zu Danzig hergestellten Fruchtiikörs dessen Güte bereits 1745 den Dichter Koromandel zu dem bekannten Liede: ,,Crambambuli das ist der Titel“ (102 Verse!) begeistert hat. Jedoch dürfte das in Stammbüchern usw. um 1820 oft erwähnte Getränk Crambambuli noch etwas anderes gewesen sein. Wahrscheinlich wurde zu dieser Zeit auch die Feuerzangenbowle so genannt die in der Farbe dem Fruchtlikör gleicht. Wird seit etwa 1980 nicht mehr hergestellt. (s. ,,Einst und Jetzt“ Jhb. 1961).

Coleur: Couleur (französisch „Farbe“) ist die Bezeichnung für die Gesamtheit aller Kleidungs- und Schmuckstücke sowie aller Accessoires und Gebrauchsgegenstände, auf denen oder mit denen die Mitglieder farbentragender bzw. farbenführender Studentenverbindungen ihre als Identitätssymbol festgelegte Kombination von Farben zeigen. Wichtigste Bestandteile des Couleurs eines farbentragenden Verbindungsstudenten sind das um die Brust getragene Band und die Mütze.

Deposition: (lat. depositio = Niederreißen Vernichtung) Offizielle mittelalterliche Universitätseinrichtung bei der unter Aufsicht des Depositors mit allerlei nicht sehr zarten Scherzen an den Studenten vor der ersten Immatrikulation die Schlacken des Pennälerdaseins vernichtet wurden. Manche alte Sitte stammt noch aus dieser Einrichtung. (s. ,,Einst und Jetzt“ Jhb. 1969, 1971).

Deprekation: (lat. deprecare = abbitten) Feierliche Abbitte einer Beleidigung. Sie kann auch vom Ehrengericht angeordnet werden.

Dimission: (lat. dimittere = entlassen) Strafweiser Entzug der Farben. Man unterscheidet zeitliche und perpetuelle Dimission. Während der ersteren bleibt der Betroffene Angehöriger des Corps. Man unterscheidet: 1. p.-Dimission Bandentzug Ohne-Band-entlassen. Die Ohne-Band-Entlassung muß keine Strafe sein; sie tritt z. B. ein wenn ein Corpsbursch oder Inaktiver aus familiären Gründen sein Studium abbrechen muß.

Dummer Junge: „Du bist ein dummer Junge.“ Ehemals, vor allem vor Einführung der Bestimmungsmensur die übliche kommentmäßige ,,Beleidigung“ unter Studenten, um den nun einmal im Komment vorgeschriebenen Grund zu einer Schlägerforderung zu geben. Eine solche Bestimmung fand sich um 1830 in wohl allen SC-Komments. Abgewandelt im Bierkomment: ,,Du bist ein (nicht mein!) Bierjunge!“ Kommersbuch: „s gibt kein schöner Leben“ Vers 3 (Erstmals in Brauns Liederbuch für Studenten, Berlin 1845): „Will zum Kontrahieren einer mich touchieren gleich gefordert wird er augenblicks: ,Bist ein dummer Junge! Und in raschem Sprunge auf Mensur gehts in Paukantenwichs. Schleppfuchs muß die Waffen auf den Paukplatz schaffen Quarten pfeifen Terzen schwirren froh. Hat ein Schmiß gesessen ist der Tusch vergessen von dem kreuzfidelen Studio.“

Ehrengericht (EG): Ob die Ehre verletzt ist oder nicht hat nach der sich etwa seit 1880 durchsetzenden Auffassung nicht der Beleidigte selbst, sondern nur eine unparteiische Instanz zu entscheiden. Dies ist das Ehrengericht dessen Zusammensetzung entweder auf dem Komment oder beim sog. Kavaliersehrengericht auf besonderer Vereinbarung beruht. Da das EG aber zudem die Aufgabe hat, Ehrenhändel auszugleichen und Mißbrauch der Waffe auszuschalten hatte es wenn sich eine andere Lösung nicht finden ließ, auch zu prüfen ob die gestellte Forderung den Umständen entsprach. Es konnte daher die Forderung auch ablehnen oder ermäßigen, aber nie verschärfen. Bei den seit dem ersten Weltkrieg erfreulicherweise vollkommen verschwundenen Pistolenforderungen mußte wenn nicht schon das erste EG die Genehmigung versagte noch ein zweites EG stattfinden.

Nach dem zweiten Weltkrieg hat der KSCV die Verpflichtung zur unbedingten Satisfaktion mit der Waffe als Verbandsprinzip fallen lassen. Der Kösener Kongreß hat daher im Jahre 1957 folgende Grundsatzentscheidungen getroffen: ,,III. Demgemäß bekennt sich der Kösener SC-Verband zu dem Grundsatz daß kein Kösener Ehrengericht auf Austragung einer Ehrenstreitigkeit mit der Waffe erkennen darf.“

Ehrenmitglied (auch Ehrencorpsbursch) EM ECB: Höchste Auszeichnung für einen Corpsstudenten. Die Ehrenmitgliedschaft kennen nicht alle Corps besonders bei den meisten früheren Lebenscorps ist sie unbekannt. Ihre heutige Form hat wiederum eine längere Entwicklungsgeschichte hinter sich. Um 1820 bedeutete EM noch nichts anderes als eine Mitgliedschaft honoris causa. Sie wurde damals an Studenten verliehen, die zwar gern aktiv geworden wären und ein entsprechendes Interesse zeigten, aber aus triftigen Gründen nicht aktiv werden konnten. In den 1830er Jahren benutzte man die Verleihung, um fremden aber um das Corps verdienten Corpsstudenten damit eine Anerkennung auszusprechen. Die Verleihung vertrat also die Stelle der späteren Corpsschleife. Erst um 1860, teilweise aber noch später gewann die Ehrenmitgliedschaft den Charakter den sie heute hat: Sie wurde zur höchsten Auszeichnung die ein Corps einem Angehörigen für dessen Verdienste um den Bund überhaupt verleihen kann. (s. ,,Einst und Jetzt“ Jhb. 1963/64).

Ehrenwort: Abgabe einer Erklärung unter Verpfändung der Ehre. Ein Bruch des Ehrenwortes führt bei Corpsstudenten unweigerlich zur Exclusion cum infamia. Die Bedeutung des Ehrenwortes ist seit 1800 von den Corps entwickelt worden. Früher galt vielfach noch der Satz: verba honoris non obligant. Auch später stand allerdings der Student auf dem Standpunkt, daß ein von Behörden erzwungenes Ehrenwort ungültig sei.

Exclusion: Früher jeder Ausschluß aus dem Corps. Seit etwa 1880 nur noch als Exclusion cum infamia gebräuchlich, die dem Ausgeschlossenen die Satisfaktionsfähigkeit und überhaupt alle Burschenrechte nimmt. An die Stelle der einfachen Exclusion ist seit Jahrzenten die Dimission getreten.

Finke: Bezeichnung für einen Nichtkorporationsstudenten. Diese wurden um 1840 in Halle auch Kamele, in Tübingen noch um die Jahrhundertwende Bummler (ausgehen in Bummel = ausgehen ohne Couleur) anderswo auch Wilde genannt. Für einen Studenten ohne Farben kennt man auch den Ausdruck ,,Obskurant“.

Flaus, Flausch: Um 1830 Uberrock des Studenten aus Moll oder Fries sein Hauptkleidungsstück im Sommer und Winter auch ,,Gottfried“ genannt. Kommersbuch: 0 alte Burschenherrlichkeit (1 825) Vers 2: ,,Es sank der Flaus in Trümmer.“ – In Bayern bezeichnet man heute noch teilweise die Kneipjacke mit Kneipflaus.

Fuchs (F): Neuaufgenommenes Mitglied in der – gegenseitigen – Probezeit von zwei Semestern. Ein Fuchs macht sich während seiner Fuchsenzeit mit der Kultur des Verbindungsstudententums und den Traditionen seiner eigenen Verbindung vertraut. Dies dient der Vorbereitung auf die Zeit als Vollmitglied, in der er Ämter übernimmt und die Verbindung nach außen repräsentiert. Füchse tragen das sogenannte Fuchsenband (Arminia: grün-weiß).

Fuchsmajor (FM): Corpsbursch dem die spezielle Heranbildung der Füchse obliegt. Einrichtung entstand erst um 1860, hier und da vielleicht schon etwas früher. Bei den meisten Corps gilt der FM nicht als Charge sondern als Funktion die aber nach erfolgreicher Beendigung auch in Klammer geführt werden darf. Bis etwa um die Mitte des 19. Jh. war bei manchen Corps der Fuchsmajor der Fuchs der als erster seines Jahrganges gefochten hatte.

Kartell: Ursprünglich jedes Abkommen zwischen zwei oder mehreren Corps zur Erreichung bestimmter gemeinschaftlicher Zwecke. Auch jeder örtliche SC bildete untereinander ein Kartell. Später (nach 1820) Bezeichnung für ein enges Freundschaftsverhältnis zwischen zwei Corps verschiedener Universitäten.

Kartellträger: Kartell (franz.) bedeutete ursprünglich auch Kampfordnung beim Turnier. Kartellträger = Beauftragter des Beleidigten zur Regelung eines Ehrenhandels und Uberbringer der Kampfordnung d. h. Forderung mit Bestimmung der Zeit und des Ortes der Austragung. Nach der Ehrenordnung des Kösener SC-Verbandes von 1958 heißt der Karteliträger nunmehr ,,Beauftragter“ und er überbringt auch keine Forderung mehr; seine Aufgabe ist es den Beleidiger zu befragen um festzustellen 1. ob eine Beleidigung gefallen ist 2. daß der Beleidigte Genugtuung verlangt, 3. wie die Namen der Beteiligten sind. Näheres siehe ,,Kösener Ehrenordnung 1958. III Die Befragung“.

Keilen: Alte Bedeutung: erwerben anschaffen; verkeilen: verkaufen versetzen Kommersbuch: Crambambuli das ist der Titel (1745): ,,Ach wenn die lieben Eltern wüßten, der Herren Söhne große Not wie sie so flott verkeilen müßten.“ Man spricht heute noch vom ,,Keilen“ der Füchse von ,,Keilfüchsen“. Das aufdringliche ,,Keilen“ der Füchse gilt bei den Kösener Corps als unfein und war in vielen Konstitutionen ausdrücklich verboten. Aus dem gleichen Grunde war auch durch die Kösener Statuten der Besuch der von Pennälerverbindungen (sog. Froschverbindungen Pennäler = Frösche) veranstalteten Kneipen in Farben verboten.

Kneipe: Die Kneipe ist die traditionelle Art einer studentischen Feier, die bei den meisten Verbindungen in einen speziell dafür vorgesehenen Raum in ihrem Haus stattfindet. Auf Kneipveranstaltungen werden nach bestimmten Regeln (Kneip-Comment) und in bestimmten Formen Reden gehalten und Studentenlieder gesungen. Dazu wird meist Bier getrunken. Studentische Kneipen sind aus heutiger Sicht im Vergleich zu später entstandenen Formen studentischer Veranstaltungen ungewöhnlich formell, was sich im Ablauf, in der Gestaltung des Ambientes und in der Kleidung der Teilnehmer äußert.

Kniesen: Körperliche Reaktion hauptsächlich des Kopfes auf Mensur. Der Ausdruck ist nur in corpsstudentischen Kreisen gebräuchlich. In Süddeutschland auch ,,mucken“ bzw. ,,vorbeifechten“ da die Partie bei einer Reaktion auf kommende Hiebe nicht zieht die Abfuhr auf Haltung erklärt und der Paukant a. u. Z. suspendiert wird, also keine Farben tragen darf bis er eine gültige Reinigungspartie gefochten hat.

Komment: (vom franz. comment) Das ,,Wie d. h. wie sich ein ,,honoriger Bursch“ auf der Universität zu verhalten hat. Bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts wurden diese Verhaltensmaßregeln nur mündlich überliefert und boten daher der willkürlichen Auslegung reichen Spielraum. Die Orden haben das Verdienst die ersten Kodifikationen versucht zu haben (z. B. in Halle 1770). Allgemein wurde die schriftliche Niederlegung erst durch die Corps im ersten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts durchgeführt. Dabei stand der Komment der einen Universität vielfach Pate bei der Schöpfung des Komments der anderen. Hatten die damaligen Komments noch für alle Studenten einer Universität Gültigkeit – auf ihre Einhaltung wurde durch den SC streng geachtet -, so regelte später der Komment und SC-Paukkomment nur noch die Verhältnisse im örtlichen SC.

Kommers: (früher Commerce) Vor 1800 häufig gleichbedeutend mit dem heutigen Begriff ,,Kneipe“. Seit 1800 nur noch für größere feierliche Veranstaltungen meist verbunden mit dem Landesvater. Der Antrittskommers zum Beginn und der Abschiedskommers zum Schluß des Semesters sind schon vor 1800 üblich gewesen. Der erstere diente dazu, den neuangekommenen Füchsen ein Bild von dem Glanze und der Würde der Landsmannschaften (Corps) zu geben. Diese Kommerse waren öffentlich und wurden auch von vielen älteren Studenten, die keiner Verbindung angehörten besucht. Häufig wurde auf ihnen der allgemeine Burschenkomment verlesen, der die Richtschnur für das ,,honorige“ Verhalten aller Studenten abgab. Kommershaus = Kneiplokal.

Konstitution: Grundgesetz eines Corps in dem die idealen Forderungen und Ziele des Bundes die Stellung der Mitglieder, ihre Rechte und Pflichten wie überhaupt die inneren Verhältnisse festgelegt sind. Änderungen sind meist nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig. Die Konstitution eines Kösener Corps darf nicht im Widerspruch zu dem örtlichen SC-Komment und den Kösener Statuten stehen.

Kösener Senioren-Convents-Verband (KSCV): Der Kösener Senioren-Convents-Verband (KSCV) ist seit 1848 der Dachverband der ältesten studentischen Verbindungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. In ihm sind die Corps der älteren Universitäten im deutschsprachigen Raum zusammengefasst, der Name kommt von dem Gründungsort des Verbandes Bad Kösen. Mehr als 2.000 Studenten und rund 14.000 berufstätige Akademiker bezeichnen sich als „Kösener Corpsstudenten“, sind also Mitglied in einem „Kösener Corps“.

Landesvater: Den Höhepunkt eines festlichen Kommerses bildet heute noch genau wie schon vor 200 Jahren der feierliche Landesvater mit dem der Corpsbursch seine Treue für Vaterland, Bund und Freunde bekräftigt. Diesem Brauch liegt seit 1781 das von August Niemann unter Verwendung älterer Vorbilder gedichtete Lied ,,Alles schweige“ zu Grunde. Es enthielt den schon 1650 belegten Vers der dem Liede seinen Namen gab: ,,Landesvater Schutz und Rater / Es leb Kurfürst (König) … hoch!“ u. s. f. Denn nicht erst 1781, schon lange vorher war es bei den alten Landsmannschaften üblich, bei feierlichen Kneipen in Rundgesängen neben der Liebsten und den Professoren auch dem Landesherren ein Vivat zu bringen. Auch dabei wurde schon ebenso wie beim Schmollistrinken der Hut durchstochen. (s. ,,Der Convent“ 1955 und ,,Festschrift des KSCV 1964″).

Lebenscorps: Corps die auf dem von den Orden übernommenen Lebensprinzip (= Zusammenschluß aller Corpsbrüder auf Lebenszeit) fußen. Vorwiegend in Süddeutschland. Zunächst (bis 1850) aber auch bei ihnen kein Verbot außerhalb noch bei einem anderen Corps aktiv zu werden. Nach 1850 Fortbildung des Lebensprinzips in dem Sinne, daß eine weitere Aktivität bei einem zweiten Corps ausgeschlossen ist. Im alten ursprünglichen Sinne sind heute alle Corps Lebenscorps da sich bei jedem Corps die Corpsbrüder auf Lebenszeit verbinden. Gegensatz: Waffencorps. (s. ,,Einst und Jetzt“ Sonderheft 1957 und Jhb. 1958).

Legieren/Legade: auch ligieren, Ligade (lat. ligare = binden) bedeutete in der Fechtersprache das Herausschlagen des gegnerischen Schlägers.

Leibfuchs/Leibbursch: Leibfuchs war um 1830 zunächst ein Fuchs den sich die Senioren und ,,alte renommierte Häuser“ zu Ehrendiensten halten durften. Das heutige Verhältnis zwischen Leibbursch und Leibfuchs entstand erst als in den 40er und 50er Jahren des letzten Jh. das Fuchstum seine jetzige Form gefunden hatte. Der Fuchs wählt sich seitdem seinen Leibburschen nach eigenem Ermessen. Durch die Annahme der Wahl übernimmt dieser die Verpflichtung, den Fuchs innerhalb und außerhalb des Corps zu beraten und ihn notfalls vor dem CC zu vertreten. Das dadurch entstehende enge Verhältnis pflegt meist auf Lebenszeit zu halten.

Manichäer: drängender Gläubiger, manichieren: drängen mahnen. Manichäer hießen die Anhänger des Mani der im dritten Jahrhundert eine gnostische Sekte gegründet hatte. Die Mitglieder sollen sehr aufs Geld bedacht gewesen sein. Ausdruck schon im Mittelalter viel verwendet. Kommersbuch: Denkst du daran Genosse froher Stunden (vor 1 843) Vers 4: ,,Vor Manichäern haben wir nie gebebt.“

MC: = mitkneipender Corpsstudent. Bezeichnung für den Inaktiven eines (im weitesten Sinne) befreundeten Corps der einem bestimmten Corps seiner jetzigen Universitätsstadt von seinem Corps überwiesen worden ist. Der MC gehört mit zum Corpsbestand und hat auch gewisse Verpflichtungen.

Mensur: Ursprünglich Bezeichnung für die von den Sekundanten auf dem Fuß- oder Erdboden durch Striche festgelegte ,,Abmessung“ innerhalb deren die Paukerei ausgefochten werden mußte. Wer hinter den Strich (bei der ursprünglich beweglich gefochtenen Partie) zurückgetrieben wurde galt als geschaßt (franz. chasser = jagen) und kam in Feigheitsverschiß aus dem er sich wieder herauspauken mußte. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts Bezeichnung für die Paukerei selbst. Kommersbuch: Ich war Brandfuchs noch an Jahren (1820), Vers 4: ,,Wer wird im Kollegium schwitzen wenn begrenzt ist die Mensur!“

Mütze: Kopfbedeckung in den Corpsfarben (Arminia: weiße Mütze).

Partie: Bezeichnung für die einzelnen „scharfen“ Mensuren, die jeder während seiner Aktivenzeit ficht. Zum regelmäßigen Training („Einpauken“) mit stumpfen Waffen und mit Kopfschutz dient der Paukboden.

PC: = Persönliche Contrahage. Schlägermensur unter verschärften Bedingungen die zwei Kontrahenten persönlich, d. h. ohne Hinzuziehung des Conseniors verabreden. Sie bedarf aber meist der Genehmigung durch den Consenior bzw. des CC und darf nicht zur Bereinigung von Ehrenangelegenheiten herangezogen werden (s. a. PP).

Philister: Heute noch bei süddeutschen Corps offizielle Bezeichnung für AH (z. B. Phiisterverband). Ursprünglich stud. Bezeichnung für jeden der nicht zur Universität gehörte mit der Nebenbedeutung eines kleinlichen gehässigen Menschen (so übrigens allgemein im Mittelalter im Hinblick auf das 1. Mos. 26 V. 14, 15, geschilderte Verhalten der Philister). Mit dem Abgang von der Universität ging der Bursch ins Phiisterium. Kommersbuch: Bemooster Bursche zieh ich aus (1814), Vers 1: ,,Muß selber nun Philister sein.“

PP = pro-patria-Suite: Früher Bezeichnung für besondere Schlägerforderungen, heute Bezeichnung für Schlägermensuren unter verschärften Bedingungen. Bezeichnung und Brauch stammen aus der Zeit um die Mitte des 18. Jh. als die Corps noch nicht bestanden und der Comment noch nicht schriftlich fixiert war. Wurde eine Landsmannschaft alten Stils von einer anderen beleidigt, so war nach der damaligen Auffassung zugleich auch das Vaterland der Lands-mannschaft beleidigt. Die Landsmannschaft forderte daher pro patria. Es fochten dann der Senior, Consenior Sekretär, ein alter ein junger Bursch ein Brand-und ein Kraßfuchs gegen entsprechende Mitglieder der anderen Landsmannschaft. Die Corps übernahmen diesen Brauch jedoch verstanden sie unter der ,,patria“ nun ihren eigenen Bund. Als jedoch um 1860/70 die Bestimmungsmensur verbindlich für jeden Corpsstudenten eingeführt wurde und an Stelle des Schlägers der gebogene Säbel zur Austragung von Ehrenhändeln in allgemeinen Brauch kam verloren auch die PP-Suiten ihren Charakter als Mittel zur Bereinigung von Ehrenhändeln. An ihre Stelle trat die Säbelchargenforderung. PP-Partien wurden nun zur handfesten Dokumentierung von Mißfallen verwendet um darzutun daß man sich nicht alles nach Belieben erlauben könne. Im bürgerlichen Leben pflegt es in solchen Fällen zu Auseinandersetzungen zu kommen bei denen scharfe und harte Worte fallen. Im corpsstudentischen Leben pflegt man die feinere Art zu verwenden nämlich die PP um einander die Wahrheit zu sagen. Das war seit der Scheidung der Bestimmungsmensur von der Beleidigungsmensur nach 1850 der tiefere Sinn des PP-Fechtens. Es reinigt die Luft und macht den Weg für ein gutes Zusammenleben wieder frei. Zumeist schließt sich ein Händeschütteln an und auch besondere engere Freundschaftsbeziehungen treten wieder in Kraft. Bis zur Suspendlerung des KSCV im Jahre 1936 wurden im allgemeinen soviel Partien ,,gestürzt“ (nicht gefordert!) als das schwächere Corps Corpsburschen hatte. Um die Finanzen der Corps nicht zu sehr zu belasten wurde 1881 durch Kongreßbeschluß bei auswärtigen PP-Suiten die Zahl auf vier beschränkt. Nach dem 1. Weltkriege bildeten sich an vielen Universitäten die Freundschafts-PP heraus die oft traditionellen Charakter erhielten und zu dem Zweck aufrechterhalten wurden Chargen und guten Fechtern die Möglichkeit zu geben ihre Kunst zu zeigen was unter den Bedingungen der meist kürzeren Bestimmungsmensur nicht möglich war. Bei Betrachtung der Geschichte der PP-Suiten sind also deutlich zwei Abschnitte festzustellen die mit der allgemeinen Entwicklung der Schlägermensur vom Mittel zum Austragen von Beleidigungen bis zur heutigen Bestimmungsmensur als Mittel zur Erziehung völlig parallel laufen. Ursprünglich diente auch die PP zur Erledigung von Ehrenhändeln jedoch nur zwischen zwei Corps als dann um 1860/70 mit der Herausbildung der Bestimmungsmensur der Schläger als Waffe des studentischen Rencontre ausschled und dafür der gebogene Säbel aufkam, trat bei Beleidigungen zwischen zwei Corps an Stelle der PP die Säbelchargenforderung und die PP-Suiten entwickelten sich zu Bestimmungsmensuren unter verschärften Bedingungen (mehr Gänge mehr Hiebe). Auch Freundschafts-PP-Suiten bildeten sich an einzelnen Universitäten heraus. Seit der ständig gültigen Grundsatzentscheidung des Kösener Kongresses von 1964 bleibt es jedem CC überlassen wie er sich zu der Frage der Austragung von PP-Partien stellt. Keinem CC darf das Fechten von PP-Partien durch SC-Beschluß verboten oder geboten werden. PP-Suiten dürfen nicht zur Austragung von Ehrenhändeln gefochten werden. Siehe: ,,Die Kösener PP-Suiten. Beschlüsse und Untersuchungen. Eine Dokumentation des KSCV“ Würzburg 1965.

Rezeption: (lat.: recipere = aufnehmen) Aufnahme eines Fuchsen nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen in das nur aus den aktiven Corpsburschen bestehende ,,engere Corps“ unter Beachtung besonderer feierlicher Formen die zum größten Teil auf die Ordenszeit zurückgehen.

Renoncephilister = eine besondere Art der Corpszugehörigkeit in früheren Jahren bei einigen süddeutschen Corps besonders den ehemaligen bayerischen Lebenscorps. Verdiente Renoncen wurden beim Verlassen der Universität vom SC zu Renoncephilistern ernannt. Diese hatten dann etwa die Stellung der heutigen Corpsschleifenträger. Renoncen waren bis etwa 1850 im Gegensatz zu den Füchsen solche Studenten die nur in loser Beziehung zum Corps standen. Sie nahmen dessen Schutz gegenüber der studentischen Allgemeinheit in Anspruch verzichteten aber darauf i. e. Corps rezipiert zu werden (renoncer ä = verzichten nämlich auf das Corpsband). Bei manchen Corps heißen die Füchse heute noch Renoncen was aber mit den damaligen Renoncen nichts zu tun hat. Gegen Ende des 19. Jh. wurde das Renoncentum allgemein abgeschafft die Renoncephiister wurden wenn sie gefochten hatten 1. e. C. rezipiert oder bekamen die dafür geschaffene Corpsschleife (s. ,,Einst und Jetzt“ Jhb. 1956 und 1966).

Revokation: (lat. revocatio = Widerruf). Widerruf einer beleidigenden Behauptung. Kann auch vom Ehrengericht angeordnet werden.

Salamander: Wenn eine Kneipe eröffnet oder auf der Kneipe eine feierliche Ehrung vorgenommen wird sollte (kann) ein Salamander gerieben werden. Uber die Entstehung dieses Brauches ist viel gerätselt worden. Der Brauch selbst entstand wahrscheinlich um 1820 aus einem Schnapsspiel zu Ehren des Schnaps-gottes ,,Salamander“ (sein Gegenstück ist ,,Gambrinus“ als Gott des Bieres) in Breslau. Nach und nach verbreitete sich das Spiel in allerlei Abwandlungen auf die einzelnen Universitäten. Dann wird es im Laufe der Zeit auch mit Bier zelebriert. Daß sich der Salamander später zu einer Ehrenbezeigung entwickelt hat liegt wohl daran daß er ein gleichmäßiges exaktes Zutrinken gestattet das wenn es korrekt ausgeführt wird seinen Eindruck nie verfehlt. (s. ,,Einst und Jetzt“ Jhb. 1960).

Satisfaktion: (lat. = Genugtuung). Unter Satisfaktion verstand man ursprünglich das Verlangen, sich dem Beleidigten mit der Waffe zu stellen, weil darin schon für ihn trotz des vorangegangenen ehrenkränkenden Verhaltens des Beleidigers die Anerkennung als gleichstehender honoriger Mann und damit die Genugtuung lag. Denn einem unhonorigen vor allen Dingen ,,verrufenen“ Mann gab man für eine Beleidigung keine Satisfaktion. Aus dieser Auffassung erklärt sich z. B. auch die frühere Kommentbestimmung daß der Beleidiger dem Beleidigten während der Partie Satisfaktion bieten konnte. Nahm dieser sie an was er unbeschadet seiner Ehre tun konnte war die Partie zu Ende. Außerdem sprach natürlich auch das Moment der Vergeltung mit. Hieraus wiederum erklärt sich die bis in die 1840er Jahre geltende Kommentbestimmung daß der Beleidigte niemals ,,angeschissen“ werden konnte. Erhielt er eine Abfuhr so wurde die Partie nur suspendiert und nach Abheilung der Wunde auf die kommentmäßige Zahl der Gänge fortgesetzt. Später, im 19. Jahrhundert verstand man unter Satisfaktion schlechthin die Bereitschaft notfalls auch mit der Waffe in der Hand dem Beleidiger entgegenzutreten. Man unterschied Verbindungen mit unbedingter und bedingter Satisfaktion. Bei den letzteren mußten im allgemeinen die neueintretenden Mitglieder eine verbindliche Erklärung abgeben ob und gegebenenfalls mit welchen Waffen sie Satisfaktion geben wollten. Heute versteht man unter Satisfaktion die Bereitschaft sich dem Spruch eines Ehrengerichts zu unterwerfen und auf jede Anrufung der bürgerlichen Gerichte zu verzichten.

Schleppfuchs: In den 20er Jahren des 19. Jahrhunderts der Fuchs der die Waffen zum Paukplatz schaffen mußte. Später der Fuchs der dem Paukanten auf Mensur den Arm stützt. Kommersbuch: ,s gibt kein schöner Leben (vor 1844) Vers 3: ,,Schleppfuchs muß die Waffen auf den Paukplatz schaffen.“

Schmiß = studentischer Ausdruck für auf Mensur erhaltene Wunden. Kommt von ,,schmeißen“ also ein schwungvoller Hieb mit dem ,,Speer“ dem studentischen Schläger, geschleudert. Dazu ,,schmissig“ schwungvoll flott. Der Ausdruck ,,Schmiß“ statt ,,Anschiß“ scheint erst um die Mitte des 19. Jh. aufgekommen zu sein er wird in den studentischen Wörterbüchern erstmals in Voll-manns burschicosem Wörterbuch (1846) erwähnt: ,,Schmiß = der Anschiß; der Andrecker; die Wunde.“ Erstmals auch in dem Studentenlied von 1845: ,,,s gibt kein schöner Leben … hat ein Schmiß gesessen!.“

Schmollis: Bereits vor 1795 der Zuruf an einen Studenten, mit dem man Brüderschaft trinken will. Der Angerufene antwortet mit fiducit. Heute Schmollis trinken = Brüderschaft trinken. Die Herkunft des Wortes selbst ist dunkel. Angeblich zusammengezogen aus sis mollis = sei nur hold. Zwischen den Schmollistrinkenden trat in der Anrede statt des üblichen steifen ,,Sie“ das brüderliche ,,Du“ wobei aber beide Teile sich mit dem Familiennamen und nicht mit dem Vornamen anreden wie ja auch die Corpsbrüder untereinander sich mit dem Familiennamen anreden. Das mancherorts nach dem 2. Weltkrieg in Brauch gekommene Schmollistrinken unter Corpsbrüdern mit dem Ziele, sich nun mit dem Vornamen anzureden hat mit dem ursprünglichen Schmollistrinken nichts gemein; gebräuchlich ist dann das ,,doppelte“ Schmollistrinken.

Sekretär (×××): Der Sekretär ist der Schriftführer des Corps. Wird auch als „Drittchargierter“ bezeichnet. Der Sekretär übernimmt oftmals auch die Pflichten eines Kassenwarts.

Senior (×): Der Senior (lateinisch „älter“) ist der erste Vorsitzende (auch „Erstchargierter“ genannt) aus dem Kreise der aktiven, studierenden Mitglieder. Der Senior ist der wichtigste Repräsentant des Corps und leitet die meisten Veranstaltungen wie Kneipen, Kommerse und Convente. Bei den Corps vertritt der Senior seinen CC auch auf dem Senioren-Convent (SC). Schon bei den alten Landsmannschaften (z. B. in Rostock 1623), später bei den Orden und dann bei den Corps übliche Bezeichnung für den ersten Chargierten.

Spieß: Stud. Ausdruck für eine kleine Münze im Wert von 6 Pfennig. 48 ,,Spieße“ waren 1 Thaler. Kommersbuch: 0 alte Burschenherrlichkeit (1825), Vers 3: ,,Die ohne Spieß bei Scherz und Wein dem Herrn der Erde glichen.“

Stürmer: Ursprünglich ein großer Hut mit Federbusch und Kokarde (Napoleonshut) der auf Mensur und zur Festuniform getragen wurde. In den 1830er Jahren abgekommen. Das was wir heute ,,Stürmer“ nennen hieß früher Stechmütze. Sie ist nach Fabricius wahrscheinlich um 1840 in Bonn entstanden.

Toleranzprinzip: Corpsstudentisches Prinzip der Nichteinmischung in die politischen, wissenschaftlichen und religiösen Überzeugungen aller anderen Mitglieder des Corps.

Tönnchen = ein Tonnencerevis (nach der Biertonne) ohne Stickerei, das um 1830 aufkam und auf der Exkneipe und von Inaktiven auch auf gewöhnlichen Kneipen getragen wurde da es leichter transportiert werden konnte. Nach dem 1. Weltkrieg wurde es auch im Sommer (ohne Mantel) von Corpsburschen getragen. Bei manchen Corps gab es auch Fuchsentönnchen die jedoch nur auf der Exkneipe und im Mensurlokal bzw. auf dem Wege dorthin getragen werden durften. Das Tönnchen hatte wie das Cerevis keinen Schild. Es kam nach dem 1. Weltkrieg mit dem in Silber oder Gold bestickten Weinlaub (nicht Eichen-laub!) des Symposion als sog. ,,Prunktönnchen“ in Ubung.

Verschiß: Jemanden in Verschiß tun heißt, jemanden in Acht und Bann tun weil er in erheblicher Weise gegen den Burschenkomment verstoßen hat. Der Betreffende erhielt während des Verschisses aus dem er sich in älterer Zeit herauspauken mußte keine Satisfaktion. Jeder Umgang mit ihm unterblieb. Später trat an Stelle des Wortes Verschiß das Wort Verruf. Es konnten übrigens auch Geschäftsleute, Gastwirte und so weiter in Verruf kommen der sich in älterer Zeit sehr schwer auswirkte so daß die Betroffenen oft flehentlich um Aufhebung baten und Besserung gelobten. Es gibt zeitlichen und perpetuellen Verruf. In unserem pluralistischen Zeitalter hat der Verruf als Strafe für Außenstehende seine Wirkung verloren, er wird kaum mehr angewendet. Nur noch innerhalb des Kösener SC-Verbandes besitzt er eine allerdings auch weitgehend eingeschränkte interne Wirkung. Die Vorschriften wann der Verruf gegen Angehörige des SC angewandt wird sind in den örtlichen SC-Comments enthalten.

Waffencorps: Ursprünglich solche Corps bei denen die Zugehörigkeit zum Corps nur auf die Zeit des Hochschulbesuches beschränkt war. Der Zweck dieser Corps war während der Universitätszeit die Kameradschaft und Freundschaft zu fördern und auf gemeinsame Waffen zu fechten. Daher der Name Waffencorps. Gegensatz: Lebenscorps (s. dort). Mit den von der Universität abgegangenen Corpsbrüdern bestand kein organisatorischer Zusammenhang mehr. Seit etwa 1850 ist Waffencorps Bezeichnung für die Corps die ihren Mitgliedern das Aktivsein bei anderen Corps gestatten.

Wappen: Nach den eigenen Gesetzen der studentischen Heraldik gestaltetes Abzeichen, das mit unterschiedlichen Symbolen auf die Geschichte des Corps hinweist.

Wechsel: Ursprünglich Halbjahresgeld jetzt Monatsgeld des Studenten. Uralte Bezeichnung entstand schon im 14. und 15. Jahrhundert als die Studenten in z. T. monatelangen Fußmärschen ihre Universität bezogen. Bei der Unsicherheit der Straßen nahmen sie nur das Nötigste in barem Geld, das andere in Gestalt eines Handelswechsels mit der am Studienort von Kaufleuten eingelöst wurde. Natürlich war das Geld lange vor Semesterschluß alle. Dann wurde auf staatlich konzessioniertem Pump gelebt, und dieser zu Beginn des neuen Semesters abgedeckt. Zu ihrer Sicherheit konnten die Gläubiger die Exmatrikel sperren lassen. Die halbjährliche Zahlungsweise des Unterhalts hielt sich bis gegen 1850.

Wichs: Sehr alter stud. Ausdruck für Staat; aufwichsen = Staat machen: Chargenwichs: Staatsuniform der Chargierten. Schreibweise: Der Wichs nicht die Wichs. Ziegenhainer: Spazierstock aus Dornenholz ohne Krücke mit einem Leder-band als Tragriemen. Früher sehr beliebt, hauptsächlich hergestellt im Dorfe Ziegenhain bei Jena. Daher der Name. In Jena wurde noch um 1830 mit Ziegenhainern sekundiert. Eine Forderung konnte in Jena Tübingen und auch wohl sonst nur dann rechtsgültig überbracht werden wenn der Kartellträger einen Ziegenhainer oder Stock in der Hand trug.

Zirkel: Er gibt über die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Korporation Auskunft und sollte daher gut leserlich geschrieben werden. Er geht auf die Ordens-zeit zurück. Die Orden verwendeten die Anfangsbuchstaben ihres Wahlspruches als ,,geheime Erkennungszeichen“. Ursprünglich nebeneinander gesetzt dann oft miteinander verschlungen manchmal in Verbindung mit liegenden Kreuzen gebracht die bestimmte ausgelassene Buchstaben bedeuten ist diese Buchstabenfolge das Urbild des Zirkels. Später kam die Verwendung des Wahlspruches zu diesem Zwecke auf. Man benutzte die Anfangsbuchstaben des Satzes vivant fratres … (z. B. Rhenanici) conjuncti oder vivat circulus fratrum Rhenaniae die man miteinander verschlang. Von der Verwendung der Buchstaben des letzten Satzes stammt die Bezeichnung ,,Zirkel“. Anfangs schrieb man den Zirkel ohne Rufzeichen das erst um 1830 üblich wurde. Seit dieser Zeit wurde es auch Brauch den Zirkel dem Namen anzufügen. Die Bezeichnung ,,Zirkel“ (circulus) für eine verschworene studentische Gemeinschaft scheint wohl, den Gedankengängen Schillers entnommen worden zu sein der u. a. in seinem 1785 entstandenen Lied ,,An die Freude“ das starken Einfluß auf die Studenten hatte aufforderte: ,,Schließt den heiligen Zirkel dichter!“

×, ××,×××: Mit „liegenden Kreuzen“ hinter dem Namen und dem Zirkel werden die Amtsträger des aktiven Corps, die drei Chargierten Senior, Consenior und Sekretär gekennzeichnet.

Quellen:

  • Bauer, Paschke: Handbuch des Kösener Corpsstudenten, 5. Auflage, 1965
  • Hase: Ideale und Irrtümer, Leipzig 1872
  • Schriftenreihe ,,Einst und Jetzt“, Jahrbücher des Vereins für corpsstudentische Geschichtsforschung, a.a.O.
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